Zebrastreifen in Hauptstraße möglich, aber nicht gewollt

| Keine Kommentare

Schild Fußgängerüberweg

Anfang April schrieb ich meine Anmerkungen zum Thema Hauptstraße und die Problematik, die mit der gegenwärtigen Situation einher geht. Ein altes Thema, das bis heute nicht geklärt ist. Auch in der Bühler Facebook-Gruppe wurde heiß darüber diskutiert. Auch kamen einige Unklarheiten über die Möglichkeiten auf. So entschied ich mich, eine offizielle Anfrage an die Stadt zu richten, um zu verstehen, warum es bisher keine Änderung gibt.

(Für den eiligen Leser geht es hier direkt zum Fazit.)

Am 22. April schrieb ich den folgenden Brief an Oberbürgermeister Hubert Schnurr:

Sehr geehrter Herr Schnurr –

Bei einer Meinungsumfrage, welche die CDU im März im Rahmen des Wochenmarktes durchführte, bei der nach Wünschen und Anregungen für die Stadt gefragt wurde, war ein Thema mit Abstand das, was die Bühler am meisten (und immer noch) beschäftigt – die Hauptstraße.

Der zu schnelle Verkehr wurde bemängelt, und es gäbe keine oder zu wenige Geschwindigkeitskontrollen. Am schlimmsten aber sei, dass – gerade zu Stoßzeiten, aber eigentlich generell – eine Überquerung der Straße für Fußgänger nur sehr schwer zu schaffen sei.

Immer wieder kam der Wunsch nach einer Querungshilfe, wie eine Fußgängerampel oder wenigstens Zebrastreifen auf. Letzteres wäre ja eigentlich leicht zu realisieren. Jedoch heißt es immer wieder, ein Zebrastreifen sei in einem Tempo-20-Bereich wie der Hauptstraße verkehrsrechtlich nicht zulässig.

Daher richte ich heute die offizielle Anfrage an Sie:
Warum gibt es in der Hauptstraße im Nahbereich südlich und nördlich des Minikreisels am Rathaus keine Zebrastreifen?

Das Thema wurde inzwischen auch in der Bühler Facebook-Gruppe recht intensiv diskutiert. So heißt es da u.a., „Laut StVO gibt es rechtlich betrachtet keinen Grund, bei der Anlage von FGÜ auf die Anordnung von Tempo 20 oder 30 zu verzichten, so die klare Aussage des Rechtsexperten des ADFC, Roland Huhn.“ – Nachzulesen hier.

Außerdem gäbe es schon in mehreren deutschen Großstädten Tempo-20-Bereiche (oder Zonen. Gibt es da einen rechtlichen Unterschied?), wo Zebrastreifen umgesetzt wurden.

Sollte ein Zebrastreifen in einem Tempo-20-Bereich tatsächlich nicht möglich sein, so hieß es doch immer, bei Tempo 30 wäre ein solcher möglich. Warum also nicht einfach Tempo 20 auf Tempo 30 hochsetzen? Betrachtet man sich den fließenden Verkehr derzeit, muss man nicht befürchten, dass sich das tatsächliche gefahrene Tempo maßgeblich erhöht. Im Gegenteil: Die Einführung von Zebrastreifen würde zwangsläufig zum Ausbremsen des fließenden Verkehrs führen.

Ich bin also gespannt auf die Gründe, warum es bislang keine Querungshilfe gibt, und ich würde mich freuen, wenn wir bald- möglichst eine Lösung finden und umsetzen. Im Interesse der Sicherheit der Bühler Bürger und  ihrer Gäste. Ich hoffe nicht, dass wir erst warten müssen, bis es erste Verkehrsopfer an dieser Stelle zu beklagen gibt.

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Beste Grüße,
– Ralf Heinrich

Am 4. Mai erhielt ich Antwort von Andreas Bohnert:

Sehr geehrter Herr Heinrich,

Herr Oberbürgermeister Schnurr hat mich gebeten, Ihre Mail zu beantworten.

Der Bühler Gemeinderat hat im Rahmen der Umgestaltung den Beschluss gefasst das Teilstück der Hauptstraße zwischen Bühlertalstraße und Grabenstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und dementsprechend zu gestalten.

Neben der Reduzierung der Geschwindigkeit hatte diese Ausweisung zur Folge, dass in diesem Bereich die Fußgänger die Fahrbahn flächendeckend queren können. Sie sollen nicht wie bei herkömmlichen Straßen an einzelnen Punkten zentral über die Fahrbahn geführt werden. Diese Regelung war zumindest in Bühl neu und wird auch in der Umgebung bisher noch nicht oft angewandt. Mit zunehmender Dauer wird die Regelung von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert und auch eingehalten. Die Fußgänger zeigen die Querungsabsicht deutlich an und die Mehrheit der Fahrzeugführer nimmt Rücksicht und ermöglicht die Querung.

Die Geschwindigkeiten werden zumindest zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr zu einem sehr hohen Prozentsatz eingehalten. Kontrollen im Bereich der Hauptstraße ergeben zu diesen Zeiten Überschreitungen im Bereich zwischen 3 und 5 %.

Lichtsignalanlagen sind im Bereich von Geschwindigkeitszonen generell nicht zulässig, Fußgängerüberwege sind nach den Richtlinien „entbehrlich“ und damit in 30 km/h-Zonen nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel handelt es sich um Altbestände aus Zeiten vor Einführung der Zonenregelungen. In 20 km/h-Zonen (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) würden Fußgängerüberwege  Sinn und Zweck dieser Regelung widersprechen. Der Fußgänger soll flächenhaft queren können. Bei der Anlegung von Fußgängerüberwegen würden die Fahrzeugführer von den Fußgängern im Gegenzug deren Nutzung einfordern und nicht wie bisher Rücksicht nehmen. Es gibt deshalb bereits Ausführungen, die FGÜ in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen für generell unzulässig halten. Im Übrigen ist die Akzeptanz von Fußgängerüberwegen bei weitem nicht so hoch wie oft erhofft.

Die Richtlinien für die Anlegung von FGÜ wurden 2001 vom Bundesministerium für Verkehr neu gefasst – sie gelten deshalb im gesamten Bundesgebiet. Ausnahmen hiervon lassen die Richtlinien nicht zu, sie wurden im Laufe der Jahre vielmehr immer restriktiver.

Wie Sie vielleicht erst kürzlich der Presse entnehmen konnten, gab es im fraglichen Bereich der Hauptstraße im abgelaufenen Jahr keinerlei Unfälle. Dies war auch in den Vorjahren so. Zumindest aus dieser Sicht hat sich die Regelung bewährt.

Die bestehende Verkehrsregelung wurde vom Gemeinderat beschlossen und in Abständen auch immer wieder angesprochen. Bisher gab es keinen Beschluss für eine Änderung, Vielmehr hat man sich bewusst für eine Beibehaltung der derzeitigen Reglung ausgesprochen.

Die von Ihnen vorgeschlagene Änderung der Zonenregelung würde keinen Sinn machen.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bohnert
Bürgerservice

Ich fasse mal die wichtigsten Punkte in Kurzform zusammen:

  1. Der Gemeinderat hat es so beschlossen, und damit scheint es für alle Zeiten in Stein gemeißelt.
  2. Es gibt kein Problem. Wir bilden uns das alle nur ein.
  3. Zebrastreifen sind nicht wirklich verboten, sondern einfach nur nicht gewollt.

Kurz: Die Stadtverwaltung wollte, sie könnte – aber sie will nicht.

Eine „flächendeckende Querungsmöglichkeit“ ist stattdessen gewünscht. Dabei wird schlicht ignoriert, dass sie de facto von den Fußgängern nur sehr schwer umgesetzt werden kann. Es herrscht allgemeine Unklarheit über die Rechte und Pflichten. Das gewünschte faire Verkehrsverhalten gibt es auch Jahre nach der Einführung nicht. Manche Fußgänger nehmen sich das Recht im Kamikazestil und sprinten einfach auf die Straße – Augen zu und durch! Und vielen Autofahrern ist nicht einmal bewusst, dass Fußgänger hier quasi Vorfahrt haben sollen.

Es ist sicher ein gut gemeintes Ansinnen gewesen, das der Gemeinderat damals beschlossen hat. Aber sollte man nicht in der Lage sein zu erkennen und anzuerkennen, wenn etwas zwar als Idee gut war, sich aber in der Praxis als suboptimal erweist? Es kann doch nicht wahr sein, dass wir als Stadt nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu korrigieren, wenn es zu einer Verbesserung beiträgt. Was wäre so schlimm daran, gerade an den wichtigsten Querungsstellen nahe des Rathauskreisels die ja eben offenbar doch möglichen Zebrastreifen auf die Straße zu pinseln? Das gäbe allen Verkehrsteilnehmern Klarheit und vor allem mehr Sicherheit.

Ich für meinen Teil werde in der CDU-Fraktion anregen, das Thema erneut auf den Ratstisch zu bringen und die hier angesprochenen Punkte zu erörtern. Und dann bin ich gespannt, ob wirklich alle dort der Ansicht sind, die „vorgeschlagene Änderung würde keinen Sinn machen.“

Autor: Ralf Heinrich

...ist Vater von zwei Söhnen und lebt seit der Jahrtausendwende im badischen Bühl. Der studierte Informationswissenschaftler und Werbe- und Marketingfachmann tauchte bereits 2005 in die Welt der Sozialen Medien ein, als XING noch openBC hieß und Facebook noch nicht wichtig zu sein schien. Er "lebt und atmet" Social Media durch XING, Facebook, Twitter & Co. und bloggt selbstverständlich auch. Bis 2014 beriet er zehn Jahre lang Firmen und Menschen im Umgang mit Social Media, gab ihnen Starthilfe, und entwickelte mit seiner Agentur, dem Kreativbüro, Werbe-Ideen und -Konzepte für seine Kunden. Nachdem er dann für rund viereinhalb Jahre das globale Marketing für den Treasury-Spezialisten BELLIN in Ettenheim geleitet hat, führt er aktuell das Marketing-Team des Sicherheits-Systemhauses Securiton an.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.