Hilferuf an Landrat Bäuerle

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Vor zwei Tagen erst habe ich ein Update zum Thema BH-Kennzeichen geschrieben. Und nun hat sich spontan soviel Neues ergeben (obwohl – um das schon vorwegzunehmen – trotzdem vorläufig alles beim Alten bleibt), dass ich Sie nun gerne wieder auf den neuesten Stand bringen möchte.

ABB, 21.02.2013: Verkehrsminister ignoriert Bühler Ratsbeschluss

Acher- und Bühler Bote, 21.02.2013

„Die Entwicklung der letzten Wochen hat gezeigt, dass mit der öffentlichen Diskussion sich immer mehr Befürworter für die Wiedereinführung melden,“ so Oberbürgermeister Hubert Schnurr in der heutigen Ausgabe des Badischen Tagblatts.

Wie der Presse weiter zu entnehmen ist, hat OB Schnurr wie angekündigt erneut an das Landesverkehrsministerium (MVI) geschrieben. Antwort hat er noch keine, aber er plädiert für die Entscheidungsfreiheit der Bürger und sähe eine solche Entscheidungsfreiheit „als Beleg einer modernen Verwaltung, die auf Mitbestimmung und Transparenz Wert legt“. Das ist sicher richtig, doch erschließt sich mir nicht, warum er nicht (auch) der formalen Argumentation folgt, dass die Entscheidung des Verkehrsministers – wie mehrfach berichtet – schlicht auf einem Irrtum beruht: nämlich, dass der Landkreis eben nicht gegen die Wiedereinführung des BH-Kennzeichens gestimmt hat.

Inzwischen habe ich selbst übrigens die vorgestern angekündigte Antwort vom Verkehrsministerium erhalten. Traurigerweise steht darin lediglich das, was wir alles schon wissen. Nämlich, dass es zwar nicht rechtlich bindend sei, das Verkehrsministerium aber dennoch nach dem Votum des Kreises richtet. Und da der Landkreis Rastatt gegen die Wiedereinführung gestimmt habe, sei man im Ministerium dieser Entscheidung eben gefolgt.

Leider nicht verstanden (oder gelesen) wurde mein Einwand, dass der Fall in Bühl eben anders liegt. Dass sich das Votum eben nicht gegen die Wiedereinführung, sondern gegen eine Interessenbekundung richtet. Postwendend liegt dem Ministerium daher nun mein viertes Schreiben vor. Ich bin gespannt, mit welcher Argumentation dieses abgelehnt werden wird. Denn die Haltung im Ministerium scheint klar. Und auch Landrat Bäuerle erweckt momentan nicht den Anschein, als würde er für Bühl öffentlich in die Presche springen wollen. Schade eigentlich. Warum fehlt dieser Mut dazu offenbar?

Andernorts ist zu sehen, dass es auch anders geht. In den Fränkischen Nachrichten war am 17.01.2013 und am 18.01.2013 zu den Wiedereinführungen der Kennzeichen BCH und MGH lesen:

„Im Neckar-Odenwald-Kreis wurde ohne offiziellen Kreistagsbeschluss entschieden. Landrat Dr. Achim Brötel stimmte das Thema mit den Fraktionsvorsitzenden ab. ‚Hier gab es keine Gegenstimmen. Wir waren einer Meinung, dass man dem Wunsch der Stadt Buchen nicht im Weg stehen sollte‘, so Brötel. Er wertete diese Haltung zugleich als ’schönes Beispiel dafür, dass unser Kreis funktioniert‘. Emotionale Diskussionen und Fensterreden über Für und Wider wie in anderen Landkreisen habe man sich gespart.“

Was meinen Sie, Herr Landrat Bäuerle, bekommen wir das im Kreis Rastatt vielleicht ebenfalls hin? Halten Sie es für möglich, die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag dahingehend zu überzeugen, dass ein BH-Kennzeichen keinem weh tut, nichts kostet, aber die Bühler Bürger sehr freuen würde? Dass die Bühler dieses positive Signal aus Rastatt sehr zu schätzen wüssten? Immerhin reden wir heute unter völlig anderen Vorzeichen als damals, als der Kreistag sich gegen eine Interessenbekundung aussprach. Natürlich hat der Landkreis daran kein Interesse. Warum sollte er? Die Stadt Bühl hat ein natürliches Interesse daran. Der Landkreis kann im besten Falle nichts dagegen haben. Und genau das gilt es, dem Ministerium des Landes schriftlich mitzuteilen.

Denn dieses wurde auch mir in besagtem Schreiben vom 19.02.2013 noch einmal bestätigt:

„Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass bei entsprechendem Meinungsbild vor Ort auch noch zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anträge beim Bund gestellt werden können.“

Es wäre wirklich schön, wenn wir dieses Herzensthema der Bühler endlich zu einem guten Ende bringen könnten, damit wir alle uns wieder den noch wichtigeren Themen zuwenden können. Und dazu braucht es gar nicht viel. Denn, Herr Landrat, zur „Verunsicherung der Bevölkerung“, wie Sie im BT zitiert werden, tragen Sie genau dann bei, wenn Sie eben nicht tätig werden.

Übrigens, auf den Ausgang der Initiative des Städtetags zu warten ist müßig. Allein schon deshalb, weil die Fälle durchaus unterschiedlich liegen – auch wenn sie ein gemeinsames Interesse verbindet.

Update (22.02.2013): Drei Mitglieder des Kreistags bestätigten mir gestern Abend, dass der Kreistag die Entscheidung gegen die Interessenbekundung unter völlig anderen Vorzeichen gefällt hat. Nach diesen Informationen war die Vorgabe des Ministeriums, dass es maßgeblich sei, was die Gemeinden entscheiden und beantragen, nicht der Kreis. Ergo: genau das Gegenteil von dem, was das Ministerium heute behauptet. Da man also die eine Woche später gefällte, eindeutige Entscheidung des Bühler Gemeinderats noch nicht kannte und zusätzlich davon ausging, dass beim Ministerium ohnehin dem Wunsch der Bühler entsprochen würde, hatte man völlig falsche Entscheidungsgrundlagen.

Autor: Ralf Heinrich

...ist Vater von zwei Söhnen und lebt seit der Jahrtausendwende im badischen Bühl. Der studierte Informationswissenschaftler und Werbe- und Marketingfachmann tauchte bereits 2005 in die Welt der Sozialen Medien ein, als XING noch openBC hieß und Facebook noch nicht wichtig zu sein schien. Er "lebt und atmet" Social Media durch XING, Facebook, Twitter & Co. und bloggt selbstverständlich auch. Bis 2014 beriet er zehn Jahre lang Firmen und Menschen im Umgang mit Social Media, gab ihnen Starthilfe, und entwickelte mit seiner Agentur, dem Kreativbüro, Werbe-Ideen und -Konzepte für seine Kunden. Nachdem er dann für rund viereinhalb Jahre das globale Marketing für den Treasury-Spezialisten BELLIN in Ettenheim geleitet hat, führt er aktuell das Marketing-Team des Sicherheits-Systemhauses Securiton an.

3 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Heinrich,
    auch Sie haben möglicherweise bisher nicht verstanden, was das Ministerium zur Voraussetzung macht. Für das Mimnisterium hat der Kreistagsbeschluss „keinen rechtlich verbindlichen Charakter , sondern soll höchstens ergänzend das demokratische Stimmungsbild“ angeblich darstellen. Grundlage für die Anmeldung ist allein eine Befürwortung der Zulassungsbehörde. Der Grund liegt darin, dass das Zulassungswesen keine Kreisaufgabe, sondern eine Landesaufgabe ist, das das jeweilige Landratsamt als „untere Verwaltungsbehörde des Landes“ und nicht als Kreisverwaltungsbehörde ausführt. Deshalb hat da der Kreistag auch nichts zu bestimmen. Mit anderen Worten, es kommt nur auf die persönliche Laune des Landrats an. Der Landrat kann also auch ein positives Votum beim Verkehrsminister einreichen, wenn der Kreistag gegen das Altkennzeichen stimmt. Das hat der Minister im Landtag auch so erklärt: „Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen“, nachzulesen auf folgendem Dokument S.2890 oben links: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Plp/15_0050_14112012.pdf

  2. Lieber Herr H., vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich habe das Dilemma durchaus verstanden. Genau genommen aber wäre nicht einmal die Zustimmung des Landrats möglich, wenn sich das Ministerium nicht quer stellen würde. Dort zieht man sich aber auf die sogenannte „Entscheidung“ des Kreistages zurück; dies wurde deutlich zu verstehen gegeben.

    Aber wie Sie schon richtig sagen: Derzeit sind wir von der persönlichen Laune von Landrat Bäuerle abhängig, der das ganze Verfahren mit einem einfachen kurzen Schreiben abkürzen könnte.

  3. Pingback: Von Pontius zu Pilatus | Ralf Heinrich

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