Während man in Bühl sich langsam einig zu werden scheint, dass die Stadt den Antrag auf Wiedereinführung des „BH“-Kennzeichens einreichen sollte, will der Kreistag nun am 11. Dezember 2012 laut einer [download id=5] davon abraten:
„Der Kreistag beschließt am 11. Dezember 2012, von einer Interessensbekundung für die Wiedereinführung des Alt-Kfz-Kennzeichens BH abzusehen.“
Interessant übrigens, dass nur BH erwähnt ist, da es ja nicht nur um Landkreise geht. Die in der Beschlussvorlage beschriebene Argumentation ist leider hanebüchen.
Der Landkreis Rastatt wird als partnerschaftliche und kooperative Region dargestellt. Das ist sicher richtig. Aber haben die Gemeinden deshalb kein Recht mehr auf eine eigene Identität? Das wäre ja, als müsste Deutschland sein Kennzeichen D aufgeben, weil es Mitglied der EU ist! Darüberhinaus findet Kooperation und Partnerschaft ja kein Ende an den Grenzen des Landkreises. Oder arbeiten wir nicht auch eng und gut mit bspw. Baden-Baden oder Achern zusammen?
Dann wird die wohl eher formale Möglichkeit kritisiert, dass jeder im Landkreis jedes zugelassene Kennzeichen des Landkreises beantragen könne; dass also ein Rastatter ebenfalls BH führen dürfte. Wie wahrscheinlich sind solche Beantragungen wohl? Da dürfte eine Hand zum Zählen reichen. Vielleicht hätten die Bühlertäler noch ein gesteigertes Interesse daran; das fände ich nun auch nicht verwerflich, so eng wie sich Bühl und Bühlertal nunmal sind.
Dem gegenüber wird bemängelt, dass andere Gemeinden des ehemaligen Landkreises Bühl keinen Zugriff auf das Altkennzeichen hätten, da sie nicht mehr dem selben Landkreis angehören. Offen gestanden glaube ich aber eher weniger, dass Achern – ehemals Landkreis Bühl – „BH“ überhaupt zurück haben wollte.
Falls nun der Kreistag der erwähnten Beschlussvorlage tatsächlich folgen und zustimmen sollte, bin ich gespannt darauf, welche Auswirkungen ein solches Signal auf die souveräne Entscheidung im Bühler Gemeinderat am 19. Dezember haben wird.