Branchenbuch: Betrugsversuch

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Es ist ja anscheinend nicht so, als wäre Faxwerbung ohnehin verboten. Aber richtig schlimm wird es, wenn ein Fax auf den ersten Blick einen falschen Eindruck erweckt, nämlich, dass es sich um einen Korrekturabzug handelt. So geschehen mit einem Fax, das ich dieser Tage aus Ingolstadt erhielt, nämlich von der RB Medienverlags GmbH.

Das Fax erweckt den Eindruck, als wären es die Gelben Seiten, auch wenn das natürlich nicht da steht. Perfide ist aber vor allem, einem das ganze als „Korrekturabzug“ unterjubeln zu wollen. Schnell ist es da passiert, dass man bei einem schnellen Überfliegen (Natürlich überfliegt man am ehesten die eigenen Daten zu Korrektur!) übersieht, dass man hier nicht den gebuchten Eintrag bei den Gelben Seiten freigeben soll, sondern dass es sich um einen völlig anderen Eintrag in einem völlig anderen Medium handelt; ja nicht einmal um ein gedrucktes Buch, sondern lediglich um einen banalen Interneteintrag bei regionales-branchenbuch.de. Der kostet dafür aber mal flockige 990 Euro (zzgl. Steuer) pro Jahr, und man wird auch gleich auf zwei Jahre genagelt. Ich lasse hier mal zusammenhanglos die Stichworte „Wucher“, „Betrug“ und „Abzocke“ fallen.

Auch die Polizei warnt inzwischen vor diesem Unternehmen, das noch nicht einmal in der Lage ist, ein korrektes Impressum auf die eigene Website zu stellen, in dem z.B. auch der Geschäftsführer (Swen Wagner) erwähnt zu werden hat. Swen? Oder doch eher Sven? Man weiß es nicht so genau. Mehr im Artikel „Die Ingolstädter Adressbuchmafia“ von fallensteller.info.

So. Sagt später nicht, ich hätte Euch nicht gewarnt. 😉


Update (21.07.2011): Anscheinend sind die Branchenbuch-Abzocker wieder aktiv, denn seit ein paar Tagen bekomme ich Mails und sogar Anrufe von Betroffenen zu dem Thema. Dazu muss ich einmal klarstellen: Ich selbst war nicht betroffen, heißt: ich habe noch rechtzeitig gemerkt, was da im Busch war. Darum habe ich auch darauf aufmerksam machen wollen. Menschen, denen erst zu spät ein Licht aufging, kann ich leider auch nicht helfen. Ich bin weder Sammelkläger noch Anwalt. Der sinnvollste Weg scheint mir zunächst der zum Verbraucherschutz. Mehr kann ich dazu leider auch nicht empfehlen. Vielen Dank für das Verständnis und viel Glück! (Eigene Erfahrungen, Empfehlungen und Erfolge gerne hier in die Kommentare pinnen! Danke.)


Update 2 (23.02.2012): Noch mehr zu dem Thema findet sich bei netzbetrug.de! Und da ein paar der Links oben nicht mehr gehen, hier ein etwas aktuellerer zu raubwirtschaft.info (mit Tipps!).

Mehr als dreist ist übrigens die aktuelle Website der RB Medienverlags GmbH. Dort steht aktuell zu lesen:

„Es gibt auch Medienverlage oder als solche getarnte Firmen, die Brancheneinträge als Abzocke nutzen.
Die RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt gehört nicht zu dieser Kategorie sondern ist ein regionales Branchenbuch-Verlagsunternehmen, das umfangreichen Service zu marktüblichen Konditionen anbietet. Das Unternehmen ist transparent, im Netz vertreten und professionell.“

Ohne Worte.


Update 3 (14.08.2012): Gute Neuigkeiten! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der ganzen Angelegenheit endlich einen Riegel vorgeschoben und weist in einer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 unter anderem darauf hin:

„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.“
und:
Es sei „nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte.“

Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11

Auch wenn es lange dauert – am Ende siegt offenbar doch noch die Gerechtigkeit. Mal sehen, wo die nächste Gesetzeslücke gefunden wird…


Update 4 (05.12.2012): Soeben habe ich Kenntnis erhalten, dass eine Anwaltskanzlei in Dortmund den Spieß kurzerhand umgedreht und den Text im Kleingedruckten geändert hat, um Geld zu bekommen statt zahlen zu müssen. Tolle Idee! 😀


Weitere Infos zum Thema auch im Blog von Daniel Große. (Danke für den Linktipp, @miservice!)

Autor: Ralf Heinrich

...ist Vater von zwei Söhnen und lebt seit der Jahrtausendwende im badischen Bühl. Der studierte Informationswissenschaftler und Werbe- und Marketingfachmann tauchte bereits 2005 in die Welt der Sozialen Medien ein, als XING noch openBC hieß und Facebook noch nicht wichtig zu sein schien. Er "lebt und atmet" Social Media durch XING, Facebook, Twitter & Co. und bloggt selbstverständlich auch. Bis 2014 beriet er zehn Jahre lang Firmen und Menschen im Umgang mit Social Media, gab ihnen Starthilfe, und entwickelte mit seiner Agentur, dem Kreativbüro, Werbe-Ideen und -Konzepte für seine Kunden. Nachdem er dann für rund viereinhalb Jahre das globale Marketing für den Treasury-Spezialisten BELLIN in Ettenheim geleitet hat, führt er aktuell das Marketing-Team des Sicherheits-Systemhauses Securiton an.

10 Kommentare

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  2. Ist passiert,

    was kann man tun um das ab zu stellen?

    Danke für Antwort.

    Mfg
    Mayer

  3. Mit „Ist passiert“ ist gemeint, dass Sie versehentlich unterschrieben haben? Das tut mir leid! 🙁
    Ich bin kein Jurist, aber ich fürchte da kann man wenig tun, außer vielleicht umgehend zu versuchen den Auftrag zu widerrufen, wenn es noch nicht zu lange her ist. Ansonsten erstmal kündigen, damit der Auftrag sich nicht irgendwann automatisch verlängert. Ich würde auf jeden Fall mal beim Verbraucherschutz anklopfen und um Hilfe bitten. Je öfter man dort mit solchen Fällen konfrontiert wird, desto besser. Und sicher hat man dort noch Tipps, auf was man (vielleicht bei der Formulierung) achten sollte.
    Viel Erfolg!!

  4. leider ist mir auch so etws passiert. Ich habe dierekt einen Anwalt eingeschaltet. Kann schon jemand erfolge gegen diesen Betrug vorweisen?

  5. Ralf Heinrich :
    Mit “Ist passiert” ist gemeint, dass Sie versehentlich unterschrieben haben? Das tut mir leid!
    Ich bin kein Jurist, aber ich fürchte da kann man wenig tun, außer vielleicht umgehend zu versuchen den Auftrag zu widerrufen, wenn es noch nicht zu lange her ist. Ansonsten erstmal kündigen, damit der Auftrag sich nicht irgendwann automatisch verlängert. Ich würde auf jeden Fall mal beim Verbraucherschutz anklopfen und um Hilfe bitten. Je öfter man dort mit solchen Fällen konfrontiert wird, desto besser. Und sicher hat man dort noch Tipps, auf was man (vielleicht bei der Formulierung) achten sollte.
    Viel Erfolg!!

    Ich finde da sollte der Gesetzgeber mal was ändern aber warum sollten die, sie verdienen schließlich mit. Ich finde kein Problem in dem man sagt sobald eine Rechnung vorliegt und erkennt das es zu einem Vertrag kam sollte man die Möglichkeit haben zurückzutreten innerhalb einer Frist (14Tage).RB Medienverlags GmbH sind auf jeden Fall Verbrecher, dass Schreiben ist so irreführend das man glaubt es sei das Örtliche oder ein anderes seriöses unternehmen, dem ist nicht so anstelle dessen wird man mit seinem Problem allein gelassen und die Verbraucherzentralle verweist einen an den Anwalt, dass wiederum mit kosten gekoppelt ist. Ganz toll ich finde man sollte denen noch einen Orden verpassen den es ist legal laut Polizei Rechtsanwalt Verbraucherzentrale und co…

  6. Hurra, der BGH hat dem ganzen endlich ein Ende bereitet.
    (Siehe Update 3 oben!)

  7. Hallo Leute ,
    Die RB Medienverlags GmbH aus Ingolstadt ist ganz klar eine illegale Verbrechervereinigung .
    Es wird ganz gezielt und gewollt betrogen.Das Fax ist irreführend und speziell drauf eine vermeidliche Gesetzeslücke ausgelegt .Gegen so eine Firma muss man mit aller Gewalt angehen . ich werde durch alle Instanzen gehen und sicher nur über meine Leiche bezahlen .

    Also Alle Betroffenen direkt zum Rechtsanwalt einige haben sich schon spezialisiert

  8. Hallo,
    Sie sind wieder aktiv, hatte heute früh das Fax im Gerät.
    Preis nun 1178,10 € pro Jahr bei 24 Monaten Laufzeit.
    Ich überleg mit mal was ich damit mache 🙂
    Gruß Christof

  9. Hallo Leute,
    habe heute auch ein FAX bekommen und NICHT unterschrieben:) Die scheinen das immer mal wieder zu versuchen. Ich frage mich warum bei so einem offensichtlichen Betrugsversuch der Laden nicht dicht gemacht werden kann.
    In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich wenn die seit 1998 (laut Impressum) mit ihrer Abzockerei nicht gestoppt werden können.

  10. 17.12.13 erneuter Versuch!
    Danke für Warninfo!

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